02.01.2020 - Lebensmittel

Umsetzungshinweis zu Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1 a LFGB

Umsetzungshinweis zu Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1 a LFGB

Sowohl das Land Bayern als auch Hamburg haben ausführliche Hinweise zum Vollzug von Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB veröffentlicht (www.gesetze-bayern.de).

Hier findet man interessante und konkrete Angaben zur Auslegung dieses umstrittenen Gesetzesparagraphen.

Zum § 40 Abs. 1a LFGB haben wir bereits mehrfach berichtet (www.bav-institut.de).

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.