25.02.2021 - Lebensmittel

Urteil des Bundesgerichtshofs (BHG) zur geschützten geografischen Angabe von Schwarzwälder Schinken

Urteil des Bundesgerichtshofs (BHG) zur geschützten geografischen Angabe von Schwarzwälder Schinken

 

Schwarzwälder Schinken ist seit 1997 eine nach EU-Recht geschützte geografische Angabe. Demnach ist in einer Produktspezifikation festgelegt, dass Schwarzwälder Schinken im Schwarzwald gewürzt, gepökelt, getrocknet, geräuchert und gereift werden muss. Der BGH (Bundesgerichtshof) hat in einem Rechtsstreit nun entschieden, dass das Endprodukt nicht zwingend im Schwarzwald aufgeschnitten und verpackt werden muss. Damit wurde eine Beschwerde des »Schutzverbands der Schwarzwälder Schinkenhersteller« zurückgewiesen.

Der vollständige Beschluss des BGH kann unter folgendem Link abgerufen werden:

www.juris.bundesgerichtshof.de

 

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Quelle: Bundesgerichtshof