29.01.2019 - Kosmetik

Verbot von drei Duftstoffen in Kosmetik rückt in greifbare Nähe

Die Stoffe Lyral, Atranol und Chloratranol sind die Duftstoffe, die in den vergangenen Jahren von allen allergenen Duftstoffen die meisten Kontaktallergien ausgelöst haben. Ein Risiko für die menschliche Gesundheit ist somit gemäß dem wissenschaftlichen Ausschuss der Europäischen Union (SCCS) nicht auszuschließen. Ein Verbot der Verwendung und Inverkehrbringung in kosmetischen Mitteln ist somit umzusetzen.

Einhergehend damit erfolgt der Eintrag dieser drei genannten Substanzen in den Anhang II (verbotene Stoffe) der EU-Kosmetik-Verordnung VO (EG) Nr. 1223/2009. Die Änderungsverordnung VO (EU) Nr. 2017/1410 wurde bereits 2017 verabschiedet. Ab dem 23. August 2019 dürfen nur noch Kosmetika in Verkehr gebracht werden, die den Ansprüchen dieser Änderungsverordnung genügen (Verbot dieser drei Substanzen).

Lassen Sie Ihre kosmetischen Produkte regelmäßig untersuchen. Das BAV Institut und seine Tentamus-Partnerlabore prüfen unter anderem auf

  • allergene Duftstoffe
  • Konservierungsstoffe
  • Rückstände und Kontaminanten wie z.B. Nitrosamine, Schwermetalle, PAKs und weitere Stoffe

Schaffen Sie Sicherheit und erfüllen Sie so die gesetzlichen Vorgaben.

Die Änderungsverordnung zu den allergenen Duftstoffen kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: http://eur-lex.europa.eu