09.07.2020 - Kosmetik

Verkehrsfähigkeit kosmetischer Mittel

Verkehrsfähigkeit kosmetischer Mittel

Kosmetische Mittel, welche die Anforderungen der EU-Kosmetikverordnung VO (EG) 1223/2009 erfüllen sind in Deutschland bzw. innerhalb der EU verkehrsfähig. Hierfür ist neben der Erstellung eines Sicherheitsberichts durch einen Sicherheitsbewerter ebenfalls eine Produktinformationsdatei (PID) erforderlich. In der PID umfasst die Beschreibung des kosmetischen Mittels, enthält den Sicherheitsbericht, sowie die Herstellungsmethode unter dem Aspekt der guten Herstellungspraxis (GMP). Weiterhin werden darin Nachweise der angepriesenen Wirkung und Daten über durchgeführte Tierversuche angeführt.

Das BAV Institut und seine Tentamus-Laborpartner prüfen für Sie die Verkehrsfähigkeit Ihres kosmetischen Produktes. Neben mikrobiologischen Untersuchungen gemäß der DIN EN ISO 17516 und der sensorischen Untersuchung prüfen wir die für das jeweilige Produkt relevanten chemischen und chemisch-physikalischen Parameter. Des Weiteren wird die Kennzeichnung des Kosmetikums auf Einhaltung der kennzeichnungsrechtlichen Vorschriften wie auch Nachweise über gemachte Werbeaussagen überprüft.

Benötigen Sie für Ihr kosmetisches Produkt eine Verkehrsfähigkeitsprüfung?

Sprechen Sie uns an! Unsere Kundenberater stehen Ihnen sehr gerne zur Seite.