04.04.2022 - Lebensmittel

Verordnung (EG) 1881/2006 – neue Höchstmengen für Blausäure (Cyanid) geplant

Verordnung (EG) 1881/2006 – neue Höchstmengen für Blausäure (Cyanid) geplant

 

Von Seiten der Europäischen Kommission liegt ein Verordnungsentwurf zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 in Bezug auf Höchstmengen für Blausäure (auch bekannt als Cyanid) in verschiedenen Lebensmitteln vor. Bisher gibt es lediglich ein Höchstgehalt für Aprikosenkerne. Nun sollen weitere Höchstgehalte für Leinsamen, Mandeln und Maniok eingeführt werden. Geplant sind u.a. Höchstgehalte an Blausäure von 150 mg/kg in Leinsaat oder 35 mg/kg in Mandeln für den Endverbraucher, 50 mg/kg in der Maniokwurzel bzw. 10 mg/kg in Maniokmehl (Tapiokamehl).

Der Verordnungsentwurf durchläuft nun ein dreimonatiges Konsultationsverfahren. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Kommission findet voraussichtlich im Sommer dieses Jahres statt, die Verordnung soll ab Januar 2023 gelten.

In unseren Tentamus-Laboren führen wir die Untersuchungen auf Blausäure regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

 

Quellen: 

Lebensmittelverband Deutschland - https://www.lebensmittelverband.de 

Homepage der Europäischen Kommission: https://ec.europa.eu/

Link zum Verordnungentwurf: https://ec.europa.eu/transparency/comitology-register/screen/documents/079362/1/consult?lang=en 

LAVES - https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/

Link: https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/lebensmittel/aktuell/vorsicht-beim-verzehr-von-bitteren-mandeln-und-bitteren-aprikosenkernen--gefahr-durch-blausaeure-73476.html