31.10.2019 - Lebensmittel

Verordnung Nr. 1881/2006: Höchstgehalte für Perchlorat

Verordnung Nr. 1881/2006: Höchstgehalte für Perchlorat

Die Europäische Kommission hat den Verordnungsentwurf zur Festsetzung von Höchstgehalten für Perchlorat in bestimmten Lebensmitteln angenommen. Danach soll es zukünftig für folgende Produkte/Produktgruppen Höchstgehalte für Perchlorat geben: Obst und Gemüse, Tee, Kräuter- und Früchtetees, Babynahrung (siehe nachfolgende Tabelle).

Die neue Verordnung soll ab dem 01. Juli 2020 gelten.

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Quelle: www.lebensmittelverband.de