08.03.2018 - Lebensmittel

Verordnung über Bisphenol A in Lebensmittelkontaktmaterialien

Am 14.02.2018 wurde im Amtsblatt der Europäischen Kommission die Verordnung (EU) 2018/213 über die Verwendung von Bisphenol A in Lacken und Beschichtungen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 hinsichtlich der Verwendung dieses Stoffes in Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff veröffentlicht.

Im Zuge der Verordnung wird der spezifische Migrationswert (SML) von Bisphenol A (BPA) in Kunststoffmaterialien für den Lebensmittelkontakt in der Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011 auf 0,05 mg BPA/kg Lebensmittel abgesenkt. Der gleiche SML von BPA gilt nun ebenfalls für „Lacke“ und „Beschichtungen“ von Lebensmittelkontaktmaterial (z. B. Getränkedosen).

Des Weiteren wird mit der Verordnung auch das Verbot der Verwendung von BPA in Babyflaschen (aus Polycarbonat) auf die Herstellung von „Trinkgefäßen und Flaschen, die aufgrund ihrer auslaufsicheren Ausführung für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind“, erweitert.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne zur Verfügung.

 

Quelle: Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde - www.bll.de