04.05.2020 - Kosmetik

Verschiebung des Inkrafttretens der neuen EU-Medizinprodukteverordnung (MDR)

Verschiebung des Inkrafttretens der neuen EU-Medizinprodukteverordnung (MDR)

Ein weiterer Schritt zur Verschiebung der Anforderungen aus der neuen Medizinprodukteverordnung ist erfolgt.

Die neue Medizinprodukte-Verordnung MDR (EU) 2017/745 (Medical Device Regulation) wurde am 5. Mai 2017 veröffentlicht. Nach einer Übergangsfrist von drei Jahren sollte sie am 26.05.2020 final in Kraft treten.

Durch den erhöhten Druck auf die Medizinproduktebranche durch die Bekämpfung von COVID-19 wurden immer mehr Stimmen laut, die eine Verschiebung der Anwendung der neuen Verordnung forderten. Hierzu hatte die Kommission der EU einen Vorschlag unterbreitet, die Verordnung erst ein Jahr später am 26.05.2021 zur Anwendung zu bringen. Dieser Vorschlag wurde nun im europäischen Parlament angenommen. Jetzt müssen nur noch die Mitgliedstaaten dem Vorschlag zustimmen und die Verschiebung im Amtsblatt veröffentlicht werden. Dies soll noch vor dem 26.05.2020 erfolgen.

Somit haben die betroffenen Firmen etwas mehr Zeit, an der Zulassung bzw. Wiederzulassung ihrer Produkte zu arbeiten.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter anderem unter www.europarl.europa.eu.

Das BAV Institut als akkreditiertes Prüflabor führt für Sie alle erforderlichen mikrobiologischen Untersuchungen von Medizinprodukten schnell und zuverlässig durch.

Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihre Nachricht.