08.10.2018 - Kosmetik

Vorläufige Stellungnahme zu Salicylsäure des SCCS

Der wissenschaftliche Ausschuss Verbrauchersicherheit der europäischen Kommission, kurz SCCS (scientific committee on consumer safety) hat eine vorläufige Stellungnahme zu dem in Kosmetika häufig verwendeten Konservierungsstoff Salicylsäure publiziert.

Salicylsäure ist aktuell laut EU-Kosmetik-Verordnung VO (EG) Nr. 1223/2009 Anhang 3 als Konservierungsstoff für Kosmetika mit entsprechenden Höchstmengen zugelassen. Die aktuelle Stellungnahme will klären, inwieweit die Verwendung dieses Stoffes in aktuell zugelassenen Höchstmengen noch als sicher einzustufen ist. Immer wieder gibt es Diskussionen um die sichere Verwendung von Konservierungsstoffen.

Noch bis zum 14. November können Kommentare zu dieser Stellungnahme u.a. von der Kosmetikindustrie abgegeben werden.

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Den Wortlaut der Stellungnahme finden Sie unter: ec.europa.eu