16.05.2018 - Lebensmittel

Zusatz von Nitrit in „Carpaccio“

Der ALTS hat sich auf seiner 80. Arbeitstagung im November 2017 mit der Frage beschäftigt, ob der Zusatz von Nitrit zu einem rohen „Carpaccio“ gemäß der europäischen Zusatzstoffverordnung zulässig ist.

Bei „Carpaccio“ (rohe Rindfleischscheiben) handelt es sich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 um eine Fleischzubereitung. Der Zusatz von Nitrit zur Umrötung eines solchen Produkts ist demnach in Anhang II, Kategorie 08.2 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 geregelt.

Ein Zusatz von Nitrit bei der Herstellung von „Carpaccio“ ist laut der europäischen Zusatzstoffverordnung nicht zulässig.

Die Untersuchung auf Nitrit in Lebensmitteln ist ein regelmäßiger Bestandteil unserer Serviceleistungen. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.