21.03.2024 - Kosmetik

Formaldehyd in Selbstbräunern – Problematik nach Lagerung

 

Selbstbräuner sind kosmetische Mittel, die die äußerste Hautschicht bräunen, indem der zugesetzte Wirkstoff mit den Keratinproteinen der Haut reagiert. Es handelt sich hierbei nicht um eine Pigmentbildung, die durch Sonnenbaden entsteht und bietet damit auch keinerlei Schutz der Haut vor UV-Strahlen.

Üblicherweise wird in Selbstbräunern der Wirkstoff Dihydroxyaceton (DHA) eingesetzt, welcher gem. Anhang II Nr. 322 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 bis zu einer Einsatzkonzentration von 10% zugelassen ist.
Aufgrund seiner chemischen Struktur kann DHA, insbesondere bei erhöhten Lagertemperaturen des kosmetischen Mittels, Formaldehyd abspalten. Formaldehyd ist gem. Anhang II Nr. 1577 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 in kosmetischen Mitteln verboten.

Unser Institut untersucht für Sie Formaldehyd in kosmetischen Mitellen als auch in Rohstoffen. 
Sie möchten wissen, ob Ihre Produkte mit Formaldehyd belastet sind? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

 


Quelle:
www.ua-bw.de