11.04.2024 - Kosmetik

Neue Richtlinie (EU) 2024/825 - Greenwashing

 

Diese Richtlinie wurde im Februar 2024 publiziert und soll sicherstellen, dass Unternehmen die Verbraucher hinsichtlich Angaben zur ökologischen Auswirkung von Produkten nicht irreführen.

Sie regelt auch die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln und verbietet die Verwendung allgemeiner Umweltaussagen (z.B. green, eco-friendly, ecological), die nicht umfassend für das jeweilige Produkt belegt werden können.  

Die Richtlinie (EU) 2024/825 ist bis zum 27. März 2026 von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen und bis zum 27. September 2026 anzuwenden.

Bereits jetzt können über das Irreführungsverbot gemäß des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nicht zutreffende Werbeaussagen angemahnt werden.

 

Quelle:

Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2024 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen: https://eur-lex.europa.eu