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Regulatory Compliance von kosmetischen Produkten im BAV Institut
Wir sind Ihr Partner für alle Fragen rund um das Thema Regulatory Compliance von kosmetischen Produkten
Sicherheitsberichte, CPNP- -Notifizierungen, Verantwortliche Person und vieles mehr. Weitere umfassende Informationen zu unseren Leistungen finden Sie hier.
Gemeinsam für sichere Lebensmittel-, Kosmetik- und Arzneimittelprodukte!
Wir stellen ein
- Mitarbeiter im Labor (m/w/d)
- Lebensmittelchemiker (m/w/d
- Reinigungskraft (m/w/d)
- Full-Stack-Developer mit Schwerpunkt C# / .NET (m/w/d)
Bewirb Dich jetzt auf unsere offene Stellen!
BAV Institut — Partner für Ihre Qualitätskontrolle
Das BAV INSTITUT ist ein akkreditiertes Untersuchungslabor für Lebensmittel-, Kosmetik- und
Arzneimittelunternehmen. Neben Laboruntersuchungen unterstützen wir unsere Kunden durch praxisnahe
Beratungen und Schulungen rund um die Hygiene- & Qualitätskontrolle.
Unser modernes BAV Labor steht für Schnelligkeit, zuverlässige Ergebnisse und Flexibilität. Dies
erreichen wir durch hohe Spezialisierung, kompetente Mitarbeiter und langjährige Erfahrung. Als
Mitglied der Tentamuslabore bieten wir Ihnen gleichzeitig eine breite Palette von
mikrobiologischen
und chemischen Untersuchungen aus einer Hand.
BAV Mitarbeiter kümmern sich täglich um Ihre Proben und Anfragen. Ihr persönlicher Ansprechpartner
ist gut erreichbar und sorgt für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Unser Ziel ist es, Ihnen von
der Probenabholung bis zur Interpretation der Ergebnisse schnelle und zuverlässige Lösungen
anzubieten. Ihre Zufriedenheit ist unsere größte Motivation!
News
aktualisiert am 12.04.2024
Infos zu Staphylococcus aureus – Erkrankungen durch Lebensmittel
Staphylococcus (S.) aureus ist ein Bakterium, das auf der Haut und Schleimhaut von Menschen und Tieren vorkommt und Toxine bilden kann. Diese Toxine können Vergiftungen hervorrufen.
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aktualisiert am 11.04.2024
Neue Richtlinie (EU) 2024/825 - Greenwashing
Diese Richtlinie wurde im Februar 2024 publiziert und soll sicherstellen, dass Unternehmen die Verbraucher hinsichtlich Angaben zur ökologischen Auswirkung von Produkten nicht irreführen.
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aktualisiert am 10.04.2024
Infos zu Salmonellen – Krankheitskeim in Lebensmitteln
Als Auslöser von Magen-Darm-Erkrankungen spielen Salmonellen weltweit eine bedeutende Rolle. Häufige Träger von Salmonellen sind vor allem Geflügel und Schweine aber auch Reptilien
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aktualisiert am 09.04.2024
Verordnung (EU) 2024/996 für Kosmetik – Neuregulierung Vitamin A und Arbutin
Am 4. April 2024 wurde die Verordnung (EU) 2024/996 betreffend stofflicher Neuregulierungen für kosmetische Produkte und Anpassung der VO (EG) 1223/2009 publiziert.
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aktualisiert am 08.04.2024
Quartäre Ammoniumverbindungen – giftige Biozide in Speiseeis und Sahne
Quartäre Ammoniumverbindungen (QAV) sind Chemikalien, die als Pestizide in Pflanzenschutzmitteln und Biozide in Desinfektionsmitteln Hauptanwendungen haben. Die Hauptvertreter der QAV sind Benzalkoniumchlorid (BAC) und Dialkyldimethylammoniumchlorid (DDAC). Die Anwendung als Pestizid ist in der EU verboten.
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aktualisiert am 05.04.2024
Neue ALS/ALTS-Beurteilungswerte für Allergene
Aktuell wurden auf der Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)-Webseite neue ALS/ALTS-Beurteilungswerte für Allergene veröffentlicht.
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aktualisiert am 04.04.2024
Gesundheitsschädliche Listeria monocytogenes in Crevetten nachgewiesen - Produktrückruf
In einer Crevettenprobe wurde Listeria monocytogenes nachgewiesen. Der Befund führt zu einem Rückruf des Lebensmittels.
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aktualisiert am 03.04.2024
Cosmetic Business Fachmesse – BAV Institut mit eigenem Messestand
Auch in diesem Jahr ist unser Institut auf der Cosmetic Business in München am 4. und 5. Juni mit einem eigenen Messestand vertreten.
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aktualisiert am 02.04.2024
Mono-n-hexylphthalat - vorläufiger TDI abgeleitet
Bei Mono-n-hexylphthalat (MnHexP) handelt es sich um ein Stoffwechselabbauprodukt, das in Urinproben von Kindern nachgewiesen wurde.
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aktualisiert am 28.03.2024
Verordnung (EU) Nr. 2024/858 – Nanomaterialien in Kosmetika
Am 15. März 2024 wurde die Verordnung (EU) Nr. 2024/858 betreffend Einschränkung bestimmter Nanomaterialien in Kosmetika publiziert. Mit dieser Änderungsverordnung wird die EU-Kosmetik-Verordnung VO (EG) Nr. 1223/2009 geändert und ergänzt.
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