27.07.2022 - Lebensmittel

Aktualisierung der DGHM Empfehlungen (Stand Juli 2022)

 

Nachfolgend möchten wir auf die letzten Aktualisierungen der DGHM Empfehlungen hinweisen. Für zahlreiche Produktgruppen von Lebensmitteln veröffentlicht die „Ständige Arbeitsgemeinschaft Mikrobiologische Richt- und Warnwerte für Lebensmittel der DGHM e.V. (Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie e.V.) Richt- und Warnwerte zur Beurteilung von mikrobiologischen Untersuchungsergebnissen. Diese Kriterien sollen eine Hilfestellung bei der Beurteilung der hygienisch-mikrobiologischen Beschaffenheit von Lebensmitteln sein. Im Unterschied zu den gesetzlichen Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel, sind die DGHM Empfehlungen rechtlich nicht bindend.

Die Neuerungen bei den DGHM-Empfehlungen werden in Kürze veröffentlicht. Entsprechend haben wir unsere Prüfpläne aktualisiert.

 

Folgende Entwürfe wurden ohne Änderung als neue Empfehlungen veröffentlicht:

  • Ungewürztes und gewürztes Hackfleisch aus Schweine- und/oder Rindfleisch auf Handelsebene

Wir möchten darauf hinweisen, dass in den Fußnoten zu diesen Empfehlungen folgende Hinweise zusätzlich vermerkt sind:

- Für Hackfleisch zum Rohverzehr aus Rindfleisch wird zusätzlich die Prüfung auf STEC/EHEC empfohlen. Hier gilt der Warnwert n.n. in 25g.

- Für Hackfleisch zum Rohverzehr aus Schweinefleisch wird zusätzlich die Prüfung auf Thermophile Campylobacter empfohlen. Hier gilt der Warnwert n.n. in 10g.

 

  • Heiß geräucherte Fischerzeugnisse, ganze Fische und Teilstücke mit und ohne Haut 

 

  • Trockenpilze (ausgenommen Steinpilze)

 

Die DGHM Empfehlungen sind kostenpflichtig abrufbar unter www.dghm-richt-warnwerte.de.

 

Neue bzw. aktualisierte Entwürfe von Produktgruppen:

  • Trockenfrüchte incl. Rosinen und Obstpulver (bleiben im Entwurfsstadium) 

 

  • Getreidemahlerzeugnisse (wurde umbenannt in Getreidemehle aus Weizen, Roggen und Dinkel)

Folgende Änderungen:

- Der Parameter Sporen sulfitreduzierender Clostridien wurde geändert in Clostridium perfringens. Die Kriterien sind gleich geblieben.

 

  • Säuglingsnahrung auf Milchpulverbasis ausgenommen Anfangsnahrung (wurde umbenannt in Säuglingsfolgenahrung auf Milchpulverbasis)

Folgende Änderungen:

- Beim Parameter Enterobacteriaceae gibt es eine deutliche Veränderung der Kriterien. Diese werden angepasst an die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005. In der DGHM-Empfehlung wird daher der Warnwert n.n. in 50g eingeführt. Die Probe soll sich aus 5x 10g zusammensetzen. 

- Beim Parameter Salmonella wird das Kriterium ebenfalls an die Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 angepasst. Hier wird der Warnwert n.n. in 750g eingeführt. Die Probe soll sich jetzt aus 30x 25g zusammensetzten. 

 

Die Entwürfe sind frei zugänglich unter www.dghm.org

 

Bei Fragen oder Anmerkungen zu den Empfehlungen und Entwürfen können Sie sich gerne an Ihren Kundenberater wenden. Da unser Geschäftsführer Paul Andrei Mitglied in der o.g. Arbeitsgemeinschaft ist, können wir Ihre Fragen kompetent und zeitnah beantworten.