07.06.2019 - Lebensmittel

Neue Empfehlungen für Richt- und Warnwerte der DGHM

Neue Empfehlungen für Richt- und Warnwerte der DGHM

Wir informieren Sie über die Änderungen bei den DGHM-Empfehlungen, die anlässlich der letzten Sitzung im März 2019 von der DGHM-Arbeitsgruppe „Mikrobiologische Richt- und Warnwerte für Lebensmittel“ beschlossen worden sind. 

Die DGHM-Empfehlungen werden unter www.dghm-richt-warnwerte.de veröffentlicht. Dort sind sie kostenpflichtig abrufbar. Die neuen Entwürfe sind frei zugänglich unter www.dghm.org
  
Für folgende Produktgruppen wurde der letzte Entwurfsstand ohne Änderung zur neuen Empfehlung verabschiedet:

  • Richt- und Warnwerte für Kochprodukte, Trockensuppen, Trockeneintöpfe, Trockensoßen, die vor dem Verzehr aufgekocht werden müssen"
  • Richt- und Warnwerte für rohe, trockene Teigwaren ohne Füllung"
  • Richt- und Warnwerte für Schokoladen, hell und dunkel, mit Einschlüssen (z.B. Nüsse, Flakes, Trockenfrüchte, Keks)

Neue Entwürfe existieren für:

  • Frisches, verzehrfertig vorbereitetes, geschnittenes abgepacktes und nicht abgepacktes Obst, sowie Obstmischungen
  • Keimlinge und Sprossen zur Abgabe an den Verbraucher
  • Gereifte Salzlakekäse, z.B. Feta, zur Abgabe an den Verbraucher
  • Mozzarella aus Kuhmilch zur Abgabe an den Verbraucher

Die neuen Entwürfe entsprechen mit einer Ausnahme den bisherigen Empfehlungen für die Produktgruppen. Nur bei „Frisches, verzehrfertig vorbereitetes, geschnittenes abgepacktes und nicht abgepacktes Obst, sowie Obstmischungen“ wurde Präsumtive Bacillus cereus als neuer Parameter mit einem Richtwert von 500 KBE/g und einem Warnwert von 1.000 KBE/g hinzugefügt. 

Auf diese Änderung möchten wir ausdrücklich hinweisen, da diese Keime aufgrund der ubiquitären Verbreitung in unserer Umwelt sowie der besonderen Stabilität der Sporen von Bacillus cereus in Lebensmitteln und in diesen Produkten regelmäßig auftreten. Wir empfehlen Ihnen deshalb diesen Parameter bei dieser Produktgruppen zukünftig in den Eigenkontrollen zu berücksichtigen. Über den BLL e.V. oder über unser Institut können dazu auch sehr gerne Kommentare abgegeben werden. Dann können diese bei der kommenden DGHM-Sitzung in die Diskussion mit eingebracht werden. Dies gilt allgemein natürlich auch für alle anderen DGHM-Empfehlungen und Entwürfe. 

Folgende bestehende DGHM-Empfehlungen sind nunmehr im Stand der Revision und werden bei den nächsten Sitzungen diskutiert:

  • Speiseeis für die lose Abgabe an den Verbraucher (2013)
  • Trockenfrüchte inkl. Rosinen und Obstpulver (2013)
  • Gegarte TK-Fertiggerichte (2013)
  • Sushi

Allgemeiner Hinweis zu den DGHM-Empfehlungen: 
Die DGHM-Empfehlungen sind rechtlich nicht bindend, sondern entsprechen nach dem Selbstverständnis der DGHM als wissenschaftliche Gesellschaft im Charakter objektivierten Sachverständigen-Äußerungen. 
  
Weitere Informationen über die Bedeutung und Anwendung der DGHM-Empfehlungen erhalten Sei auch auf der www.dghm.org

Am 9. Juli 2019 findet in Lemgo eine Tagung „Mikrobiologische Richt- und Warnwerte der DGHM in Wissenschaft und Praxis statt. Anmeldung und weiterführende Informationen können Sie unter www.dghm.org abrufen. 

Paul Andrei (Geschäftsführer BAV Institut) ist Mitglied der DGHM-Arbeitsgruppe und hält bei der Tagung einen Vortrag zu den gesetzlichen Meldepflichten bei mikrobiologischen Eigenkontrollen. 
  
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.