21.03.2018 - Lebensmittel

Online-Händler muss vor der Bestellung über Pflichtangaben gemäß LMIV informieren

Beim Kammergericht Berlin stimmten die Richter der Auffassung von Verbraucherschützern zu, dass für die Kaufentscheidung wichtige Lebensmittelinformationen bereits im Internetshop, also vor dem Bestellungsvorgang, zur Verfügung stehen müssen.

Es reicht nicht aus, wenn der Kunde erst bei der Lieferung die Möglichkeit hat, die lebensmittelrechtlichen Pflichtinformationen auf den Verpackungen zu lesen.

Das Urteil des Kammergerichts Berlin vom 23.01.2018 kann auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Bundesverband (www.vzbv.de -> Presse -> Pressemitteilungen) abgerufen werden.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne zur Verfügung.

 

Quellen: Newsletter 3/2018 von KWG Rechtsanwälte und www.vzbv.de