24.05.2022 - Kosmetik

Titandioxid in Kosmetik – Sichere Verwendung gemäß VO (EG) 1223/2009

Titandioxid in Kosmetik – Sichere Verwendung gemäß VO (EG) 1223/2009

Titandioxid wird aktuell in vielen Kosmetika wie Make-up, Lippenstiften, Zahncremes sowie Sonnenschutzmittel eingesetzt. Die Höchstmenge ist über die EU-Kosmetik-Verordnung (EG) 1223/2009 geregelt.

Im Bereich Lebensmittel wird Titandioxid mit Wirkung zum August 2022 verboten. Fragen bzgl. der sicheren Verwendung in Kosmetika wurden neu gestellt.

In einem aktuellen Beitrag erläutert Hr. Dr. Burfeindt vom Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. (IKW) aktuelle Entwicklungen hierzu. Aktuell sind für den Bereich Kosmetik keine weiteren Regulierungen bzw. Verbote absehbar. Wenn eine Neuregulierung notwendig wird, dann am ehesten im Bereich der Kosmetika, die potentiell auch abgeschluckt werden können (Zahncremes, Lippenpflege). 

Cosmetics Europe, der Dachverband der kosmetischen Industrie in Europa, hält dieses Thema auch im Blick.

 

Das BAV Institut informiert Sie umfassend, sobald neue Regulierungen in Kraft treten. Bei Fragen melden Sie sich gerne jederzeit bei Ihrem BAV Kundenberater.

 

 

Quelle:

https://www.haut.de/titandioxid-in-kosmetik-und-koerperpflegeprodukten/?utm_source=nl10-2022&utm_medium=newsletter&utm_campaign=kosmetika