30.01.2023 - Kosmetik

Verbot Benzophenon in Kosmetik gemäß VO (EU) 2022/692

Ab dem 23. November 2023 dürfen kosmetische Produkte, die den cancerogen Stoff der Kategorie 1B Benzophenon (CAS-Nr. 119-61-9) enthalten nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Mit diesem Datum gilt ein Verkaufsverbot und Abgabeverbot, d.h. es sind keine Übergangsfristen vorgesehen und die Verordnung gilt unmittelbar.

Hintergrund ist die erfolgte Einstufung als cancerogener Stoff, die gemäß der CLP-Verordnung 1272/2008 erfolgt ist. Somit ist dieser Stoff auch in Kosmetika gemäß der europäischen Kosmetikverordnung VO (EG) 1223/2009 verboten.

Die Bildung von Benzophenon in Kosmetika kann aus dem UV-Filter Octocrylen erfolgen. Dies kann vor allem auch im Laufe der Lagerung und Alterung eines Produktes erfolgen.

Lassen Sie Ihre Produkte auf Rückstände von Benzophenon prüfen. Das Team des BAV Instituts steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!