01.04.2019 - Lebensmittel

ALS - Bezeichnung von zusammengesetzten Zutaten bei Fruchtaufstrichen

ALS - Bezeichnung von zusammengesetzten Zutaten bei Fruchtaufstrichen

Der ALS (Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) befasste sich auf seiner 112. Sitzung vom 10. - 12. September 2018 mit der Frage, ob im Zutatenverzeichnis eines Fruchtaufstrichs die Begriffe „Früchte“ oder „Fruchtmischung“ für eine zusammengesetzte Zutat aus Früchten und Fruchtsaft bzw. Fruchtsaftkonzentrat verwendet werden dürfen.

Nach Auffassung des ALS handelt es sich im Sinne der LMIV (Lebensmittelinformations-Verordnung)  bei „Früchte“ oder „Fruchtmischung“ nicht um rechtlich vorgegebene oder übliche Bezeichnungen für eine zusammengesetzte Zutat aus Früchten und Fruchtsaft. Die Früchte sind daher getrennt von der Angabe „Fruchtsaft“ im Zutatenverzeichnis anzugeben.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne zur Verfügung.

 

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: www.bvl.bund.de