Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand: 05/2011)

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Geltungsbereich
Alle Aufträge werden zu den nachstehenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen als rechtsverbindlich an. Andere Bedingungen sind nur bindend, wenn sie von beiden Seiten schriftlich anerkannt wurden. Telefonische Aufträge nehmen wir nur auf das Risiko des Auftraggebers an. Mündliche Erklärungen, Bestätigungen oder Zusagen bedürfen zu lhrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

Umfang und Ausführung des Auftrages
Der Leistungsumfang eines Auftrages wird vor Auftragserteilung festgelegt. Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges bedürfen der Schriftform. Fristen für die Auftragsdurchführung gelten als unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart werden. ln Ausnahmefällen kann bei zweifelhaftem Untersuchungsverlauf bzw. -ergebnis die vereinbarte Frist überschritten werden, um eine erneute Untersuchung zu ermöglichen. Einige Untersuchungen (insbesondere chemisch-physikalische Prüfungen) erfolgen im Unterauftrag bei kompetenten Laboratorien. Bei mikrobiologischen Arzneimittelprüfungen sind gemäß dem Europäischen Arzneibuch produktspezifische Eignungsprüfungen erforderlich. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Eignungsprüfungen beim Labor in Auftrag gegeben werden oder anderweitig durchgeführt werden.

Vertragsschluss
Verträge bedürfen der Schriftform.

Preise
Alle Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen sind innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zahlungszieles ohne Abzug zu zahlen.

Gewährleistung bzw. Haftung
BAV übernimmt in der folgenden Weise die Haftung für Mängel bzw. Fehler bei Untersuchungen, Studien, Gutachten, Beratungen und sonstigen Leistungen. Während eines Zeitraumes von 6 Monaten nach Abnahme der Untersuchung oder Beendigung der Beratung hat der Besteller einen Anspruch auf kostenfreie Wiederholung der fehlerhaften Untersuchung oder der sonstigen Leistung. Kann BAV einen ihrer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen oder kann die Untersuchung oder die sonstige Leistung nicht mehr wiederholt werden, so kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung Wandelung (Rückgängigmachung des Vertrags) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. BAV behält sich vor, für mündliche Beratungen eine Haftung auszuschließen. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet BAV nur in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. lm Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Schutz des Arbeitsergebnisses
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftraggebers von BAV gefertigten Gutachten, Ratschläge und Auskünfte nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Die Vervielfältigung und Veröffentlichung von Ergebnissen, Gutachten, Testaten, HACCP-Konzepten, Hygieneplänen, Ratschlägen und Auskünften o. ä. bedarf der schriftlichen Zustimmung von BAV.

Geheimhaltung
BAV verpflichtet sich, alle Ergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftrag erarbeitet wurden, dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen und ohne seine Zustimmung weder zu veröffentlichen noch Dritten bekannt zu geben. BAV verpflichtet sich weiterhin, alle im Zusammenhang mit Aufträgen erhaltenen lnformationen des Auftraggebers geheim zu halten. Ausgenommen von dieser Geheimhaltungsverpflichtung sind gesetzlich vorgeschriebene Meldepflichten für Laboratorien.

Probenaufbewahrung
Falls nichts anderes schriftlich vereinbart ist, werden die zur Untersuchung überlassenen Proben, soweit die Beschaffenheit dies zulässt, maximal bis zu 1 Woche nach Untersuchungsende bei BAV aufbewahrt. Die Proben werden nach dieser Zeit vernichtet. Für leicht verderbliche Lebensmittel und Wasser gilt diese Vereinbarung nicht. Diese werden nach Untersuchungsdurchführung vernichtet. Wird eine Probenrücksendung gewünscht, so geht dies zu Lasten des Auftraggebers.

Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für den Streitfall wird die ausschließliche Verwendung Deutschen Rechts vereinbart. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Offenburg.