03.11.2023 - Kosmetik

Biozidprodukte: Effektive Schutzmittel mit strenger Regulierung

Die EU-Biozid-Verordnung (EU) 528/2012 regelt die Bereitstellung und Verwendung von Biozidprodukten, um schädliche Organismen zu bekämpfen und gleichzeitig die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt zu schützen. Hierunter fallen Desinfektionsmittel, antimikrobielle Substanzen sowie Schädlingsbekämpfungsmittel. 
  
Biozidprodukte dürfen nur Wirkstoffe enthalten, die in einer EU-weit gültigen Liste aufgeführt sind und müssen vor ihrer Verwendung genehmigt werden. Jedes Biozidprodukt muss vor dem Inverkehrbringen und der Verwendung zugelassen werden. Dies erfordert eine Überprüfung der Sicherheit und Wirksamkeit des Produkts.
  
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