27.12.2017 - Lebensmittel

Kennzeichnung von Kochpökelwaren aus Geflügelfleisch

Seit 2007 beschäftigen sich der ALTS und die DLG um Verkehrsauffassungen hinsichtlich Zusammensetzung, Beschaffenheit und Kennzeichnung sowie Stückgrößenregelungen von Kochschinken und Kochpökelerzeugnissen aus Geflügelfleisch. Bei Letzterem sind Bezeichnungen wie „Putenbrustfilet gepökelt, gegart“ und „Hähnchenbrustfilet gepökelt, gegart“ gängig.

Aus diesen Diskussionen resultiert die Ziffer 2.341 der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse, in der die Verkehrsauffassung für Kochschinken festgelegt ist.

Demnach wird die Bezeichnung „Schinken“ nur für Erzeugnisse gehobener Qualität verwendet, zur Herstellung von Schinken werden nur unzerkleinerte Fleischteilstücke wie Ober- und Unterschale, Nuss und/oder Hüfte eingesetzt.

Wird der Schinken maschinell so hergestellt, dass der Anteil an Fleischstücken mit einem Gewicht von größer als 250 g mindestens 80% beträgt, besteht in Verbindung mit der Bezeichnung „Schinken“ die Verpflichtung zum Hinweis „aus Schinkenteilen zusammengefügt“.

Für Kochpökelerzeugnisse aus Geflügelfleisch gibt es bisher keine Bestimmungen in den Leitsätzen, auch gibt es unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Verpflichtung zum Hinweis auf das Zusammenfügen.

Nun stellte sich die Frage, ob aufgrund der langjährigen, gleichsinnigen Behandlung von einer vergleichbaren Verkehrsauffassung von Kochschinken und Kochpökelerzeugnissen aus Geflügelfleisch und somit von einer einheitlichen Beurteilung auszugehen ist.

Der ALTS legte sich auf seiner 79. Arbeitstagung nur insoweit fest, dass bei Kochschinken und Kochpökelerzeugnissen aus ganzen Geflügelbrustmuskeln von einer vergleichbaren Verkehrsauffassung auszugehen ist, die eine einheitliche Beurteilung erforderlich macht. Nicht geklärt bleiben weiterhin eine Stückgrößenregelung bei Kochpökelerzeugnissen aus Geflügelfleisch und eine gegebenenfalls daraus resultierende Verpflichtung zum Hinweis auf das Zusammenfügen. Über aktuelle Entwicklungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

In unserem Labor führen wir diese Untersuchung routinemäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse. Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne zur Verfügung.

 

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: www.bvl.bund.de