06.12.2023 - Lebensmittel

Neue Höchstmengen für die Zusatzstoffe Nitrite (E 249-250) und Nitrate (E 251-252) in Verordnung (EG) Nr. 1333/2008

 

Am 06. Oktober 2023 wurde die Änderungsverordnung (EU) 2023/2108 in Bezug auf die Lebensmittelzusatzstoffe Nitrite (E 249-250) und Nitrate (E 251-252) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Änderungen betreffen den Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe sowie den Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 über Spezifikationen zu Lebensmittelzusatzstoffen.

 

In Folge einer Neubewertung von Nitriten und Nitraten als Lebensmittelzusatzstoffe und der Bewertung karzinogener Nitrosamine in Lebensmitteln durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wurden nun die Höchstmengen für Nitrite und Nitrate in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 deutlich herabgesetzt. Dadurch soll die Exposition gegenüber Nitriten und Nitrosaminen durch die Verwendung als Lebensmittelzusatzstoffe verringert werden ohne die mikrobiologische Sicherheit der Lebensmittel in Frage zu stellen und eine angemessene Haltbarkeit von Fleischerzeugnissen zu gewährleisten.

 

Des Weiteren werden die Spezifikationen der genannten Zusatzstoffe in der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 angepasst.

 

Die Änderungsverordnung (EU) 2023/2108 trat am 29. Oktober 2023 in Kraft. Die Übergangsfristen sind in Artikel 3 der Verordnung festgelegt. 

 

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Quellen: 

Lebensmittelverband Deutschland - https://www.lebensmittelverband.de 

Link zur Änderungsverordnung (EU) 2023/2108: https://eur-lex.europa.eu