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15.03.2024 - Lebensmittel

Neues Urteil zur Meldepflicht gemäß § 44 Abs. 4a LFGB

 

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Februar ein Urteil zu einem Fall bezüglich der Labormeldepflicht gemäß § 44 Abs. 4a Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch LFGB veröffentlicht. 

In diesem Fall ging es um eine Freigabeuntersuchung eines vorverpackten, verzehrfertigen Lebensmittels. Ein privates Labor hatte in dieser Probe Salmonellen nachgewiesen.  
Das Gericht hat entschieden, dass private Labore auch bei Freigabeuntersuchungen der o.g. Meldeverpflichtung an die Behörden unterliegen.  

Da dieses Urteil aktuell Fragen zum Umgang mit der Labormeldepflicht aufwirft, möchten wir Sie auf folgende Punkte hinweisen: 

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weiter geholfen zu haben. Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung. 

 


Quelle: www.bverwg.de 


Weiterführende Links:
www.cibus-recht.de
www.bvl.bund.de