01.08.2023 - Kosmetik

Produktsicherheit – die neue EU Verordnung 2023/988

Ab dem 13. Dezember 2024 gilt final die neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit VO (EU) 2023/988 - General Product Safety Regulation, GPSR). Die Richtlinie 2001/95/EG wird aufgehoben.

Neu muss für jedes Produkt eine interne Risikoanalyse durchgeführt und eine technische Dokumentation erstellt werden. Neu sind auch die Informationspflichten für den Online-Handel. In jedem Produktangebot muss eine Herstellerkennzeichnung inklusive E-Mail-Adresse angegeben sein sowie Warnhinweise und Sicherheitsinformationen.

Zur Beurteilung der Produktsicherheit ist die Aufmachung eines Produktes von zentraler Bedeutung. Dies gilt vor allem dann, wenn der Verbraucher dazu verleiten werden kann, das Produkt in einer anderen Weise als derjenigen zu verwenden, für die es bestimmt war. Hier ist vor allem die Verwechselbarkeit mit Lebensmitten (zum Mund führen, Lutschen und Verschlucken bei Kindern) zu beachten.

Mit der neuen Verordnung soll sichergestellt werden, dass Produkte für Verbraucher sicherer werden und den europäischen Normen entsprechen.

Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023R0988