26.06.2019 - Lebensmittel

Transfette in Lebensmitteln – Europäische Kommission beschließt verbindliche Obergrenze

Transfette in Lebensmitteln – Europäische Kommission beschließt verbindliche Obergrenze

Ab dem 2. April 2021 dürfen nur noch 2 Gramm an Transfettsäuren pro 100 Gramm Fett in einem Lebensmittel enthalten sein.

Diese Regelung gilt nicht für tierische Produkte wie Fleisch und Milch, in denen natürlicherweise Transfette enthalten sind.

Bei Transfettsäuren handelt es sich um ungesättigte Fettsäuren, die bei der teilweisen Härtung von Pflanzenölen entstehen können.

Die von der Europäischen Kommission festgelegte Obergrenze dient dem Schutz der Verbraucher. Diverse wissenschaftliche Studien, darunter die Einschätzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), haben ergeben, dass die Aufnahme von Transfettsäuren gesundheitliche Risiken birgt. Eine hohe Zufuhr führt zu einer Steigerung des LDL-Cholesterins sowie zu einer Senkung des HDL-Cholesterins im Blut. Aus diesem Grund sollte der Verzehr von Transfettsäuren so gering wie möglich sein.

Nach Einschätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sollten Verbraucher nicht mehr als ein Prozent der täglichen Nahrungsenergie über trans-Fettsäuren aufnehmen.

In unseren Tentamus-Laboren führen wir die Untersuchungen auf trans-Fettsäuren regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

 

Quelle: www.food-monitor.de