27.09.2017 - Lebensmittel

Verantwortlichkeit des Einzelhandels zur Sichtkontrolle auf Parasiten bei Fischereierzeugnissen

Sichtkontrollen auf Parasiten in Fischereierzeugnissen sind für Lebensmittelunternehmer auf Einzelhandelsebene verpflichtend, wenn Tätigkeiten wie z.B. Ausnehmen, Zerlegen, Filetieren vorgenommen werden. Dies wurde vom ALTS in der 77. Arbeitstagung beschlossen. Die Sichtkontrollen sind nach Anhang III der VO (EG) Nr. 853/2004 durchzuführen.

 

Eindeutig von Parasiten befallene Fischereierzeugnisse dürfen für den menschlichen Verzehr nicht in den Verkehr gebracht werden. Als Orientierung gilt der Beschluss der 60. Arbeitstagung des ALTS zu Parasiten in Wildlachs. So ist die Anzahl von mehr als 20 Parasiten pro Kilogramm Wildlachs als stark belastet und für den menschlichen Verzehr als inakzeptabel zu bewerten (Beurteilung nach Art. 14 Abs. 2 b der VO(EG) 178/2002).