09.11.2021 - Kosmetik

Warnungen für Kosmetika im Schnellwarnsystem Safety Gate - Oktober 2021

 

Im Schnellwarnsystem der EU für Non-Food Produkte (Safety Gate) wurden im Monat Oktober für Kosmetika mehrere Meldungen eingestellt.

Eine Veröffentlichung im Safety Gate bedeutet in der Regel eine direkte mögliche Gesundheitsgefahr, die Produkte entsprechen nicht der Verordnung VO (EG) 1223/009, ein Rückruf bzw. eine Rücknahme aus dem Markt sind die Folge.

Aufgrund der folgenden Befunde wurden Kosmetika gemeldet bzw. zurückgerufen aus dem Markt:

  • Nachweis von Hydroxyisohexyl 3-Cyclohexene Carboxyaldehyd (synonym: HICC, Handelsname Lyral) in einem leave-on-Produkt

 

  • Fehlende Nachweise für Produktion gemäß kGMP sowie fehlender Sicherheitsbericht und zugehörige Dokumentation für mehrere Produkte

Eine regelmäßige Untersuchung der Endprodukte als auch die Prüfung zugehöriger Rohstoffe auf verbotene Rückstände und Kontaminanten (z.B. Schwermetalle, Pestizide, Phthalate etc.) spielt eine wichtige Rolle.

Weiterhin ist die Einhaltung der dokumentarischen Vorgaben aus der VO (EG) 1223/2009 (Sicherheitsbericht, Notifizierung, PID, Kennzeichnung etc.) wichtig.

Das BAV Institut im Verbund der internationalen Tentamus-Laborgruppe führt all diese Prüfungen schnell und zuverlässig für Sie durch. Wir beraten Sie rund um die Themen Vorgaben aus dem Kosmetikrecht. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!