28.07.2023 - Lebensmittel

Kennzeichnung: Herkunftsangabe bei unverpacktem Fleisch wird Pflicht

Ab Januar 2024 ist in Deutschland auch unverpackt angebotenes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel mit der Herkunft zu kennzeichnen. Dies hat das Bundeskabinett am 26.07.23 gebilligt. Bisher galten die Vorschriften zur Herkunftskennzeichnung nur für verpacktes Fleisch und unverpacktes Rindfleisch. Weitere Infos finden Sie auch in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

Bereits Anfang Juli wurde eine staatliche, verpflichtende Tierkennzeichnung im Bundestag beschlossen. Diese soll zunächst nur für Fleisch von Schweinen gelten, soll in Zukunft jedoch auf weitre Tierarten erweitert werden. Nähere Informationen und einen übersichtlichen Flyer finden Sie ebenfalls auf der Seite des BMEL.

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Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.