17.10.2023 - Kosmetik

Neue REACH-Verordnung zur Beschränkung von Mikroplastik

Die Europäische Kommission hat die Verordnung (EU) 2023/2055 zur Änderung des Anhangs XVII der REACH-Verordnung veröffentlicht. Die Änderungen betreffen synthetische Polymermikropartikel, ehemals bekannt als Mikroplastik, in verschiedenen Produkten. Dazu gehören Reinigungsmittel, Kosmetika und mehr. Die Verordnung umfasst Beschränkungen, Kennzeichnungs- und Informationspflichten. 

Die Verwendung von Mikroplastik endet unter anderem für folgende Produkte:

  • auszuspülenden/abzuspülenden Mikroperlen mit der Funktion Peeling und Reinigung ab 17. Oktober 2023
  • "rinse-off"-Produkte ab 17. Oktober 2027
  • Verkapselung von Duftstoffen und in "leave-on"-Produkte (ausgenommen Lippenpflegemittel, Nagelmittel und Make-up) ab 17. Oktober 2029
  • Lippenpflegemitteln, Nagelmitteln und Make-up ab 17. Oktober 2035. Bereits ab 2031 Kennzeichnungspflicht: "Dieses Produkt enthält Mikroplastik."

Sollten Sie Fragen zu dieser Regulierung haben, wenden Sie sich an das Team des BAV Instituts. Wir helfen Ihnen gerne weiter.