13.09.2023 - Kosmetik

Neuregulierung Cyclomethicone in Kosmetika erwartet –VO (EG) 1907/2006

Die Verwendung von Cyclomethiconen (vornehmlich D4, D5 und D6) in kosmetischen Produkten ist gemäß VO (EG) 1223/2009 bereits seit einiger Zeit reguliert. Die aktuellen Regulierungen sehen hierbei wie folgt aus:

·         Octamethylcyclotetrasiloxane (D4)

Verbot in allen kosmetischen Produkten

·         Decamethylcyclopentasiloxane (D5)

Rinse-off-Produkte: max. 0,1%; leave-on-Produkte: ohne Einschränkung verwendbar

·         Dodecamethylcyclohasiloxane (D6)

Ohne Einschränkung verwendbar

Aktuell ist eine Neuregulierung der REACH-Verordnung (1907/2006) geplant, die aller Voraussicht nach Ende 2023 publiziert wird. Hierin wird die Verwendung von D5 und D6 in allen Kosmetika (leave-on und rinse-off) nur noch bis maximal 0,1% erlaubt sein. Dies wird direkt in der Kosmetik-Verordnung umgesetzt.

Es werden Übergangsfristen von voraussichtlich 3 bzw. 5 Jahren vorhergesehen.

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