23.11.2023 - Kosmetik

Regulatorische Vorgaben Kosmetik Schweiz VKos - Unterschiede zur VO (EG) 1223/2009

Die Vorgaben der Schweizer Verordnung des EDI über kosmetische Mittel (VKos) sind in weiten Teilen deckungsgleich mit denen der europäischen Kosmetikverordnung. Als Beispiel seien die dynamischen Verweise des Schweizer Rechts in das EU-Recht betreffend stoffliche Vorgaben genannt (Annex-Listen des EU-Rechts). Dennoch gibt es Unterschiede, die es zu beachten gilt. Unter anderem gehört hierzu:

  • Angabe des Herkunftslandes bei Herstellung in Drittländern ist nicht notwendig
  • Warnhinweise müssen in mindestens einer Amtsprache angegeben sein (deutsch/italienisch/französisch)
  • Spezielle Vorgaben zum Claim „made in Switzerland“
  • Striktere Abgrenzung therapeutischer Produkte zu Kosmetika
  • VOC (Volatile Organic Compounds) Lenkungsabgabe bei IMport

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Quellen: