17.01.2024 - Lebensmittel

Revision der Höchstgehalte für Deoxynivalenol (DON) in Getreide: Ständiger Ausschuss nimmt Vorhaben an

Das langanhaltende Vorhaben zur Revision der Höchstgehalte für Deoxynivalenol (DON) in Getreide und Getreideprodukten wurde durch den Ständigen Ausschuss angenommen. In einem kürzlich veröffentlichten Rundschreiben (L-594-2023 v. 21.9.2023) informierten wir über den Verordnungsentwurf, der zur Sitzung am 22. September 2023 vorgelegt werden sollte. Obwohl der Entwurf kurz vor der Sitzung im Komitologie-Register eingetragen wurde, gab es keine vorherige offizielle Benachrichtigung seitens der Behörden auf nationaler oder europäischer Ebene.

Nach der Sitzung wurde der finale Verordnungsentwurf (Vorhaben PLAN/2017/1539 Rev. 1) nun im Komitologie-Register veröffentlicht. Es scheinen im Vergleich zum vorherigen Entwurf keine Änderungen bei den Höchstgehalten oder dem Gültigkeitszeitraum des Vorhabens vorgenommen worden zu sein.

Diese Revision zielt darauf ab, die Höchstgehalte für DON in Getreide und Getreideprodukten zu senken und für bestimmte Produkte neue oder explizite Höchstgehalte festzulegen. Allerdings wurden auch einige Produktkategorien neu formuliert oder geändert. Für eine detaillierte Auflistung der Änderungen verweisen wir auf das Rundschreiben L-594-2023 und den Verordnungsentwurf selbst.

Die neuen Höchstgehalte sollen ab dem 1. Juli 2024 in Kraft treten, wobei vor diesem Datum rechtmäßig in Verkehr gebrachte Produkte weiterhin verkauft werden dürfen.

Wir werden Sie über die Veröffentlichung der entsprechenden Verordnung auf dem Laufenden halten.

In unseren Tentamus Laboren führen wir die Untersuchung auf Deoxynivalenol und andere Mykotoxine regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse und beraten Sie gerne bei allen Anliegen rund um die Produktsicherheit. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.

 

Quelle:

https://www.lebensmittelverband.de/de/mitgliederbereich/alle-mitgliederinfos/l-0710-2023