01.02.2019 - Lebensmittel

Opiumalkaloid Thebain in Speisemohn

Opiumalkaloid Thebain in Speisemohn

Am 07. Dezember 2018 hat das BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) eine Stellungnahme zur Bewertung von Opiumalkaloiden in Mohn veröffentlicht, in der das gesundheitliche Risiko von Thebain in Speisemohn und in mohnhaltigen Lebensmitteln vorläufig abgeschätzt wird.

Bei Thebain handelt es sich um ein Opiumalkaloid, das im Milchsaft der Schlafmohnpflanze enthalten ist. Wie die anderen Opiumalkaloide Morphin, Narcein oder Codein wird es in der Kapsel sowie in Stängeln und Blättern der Pflanze gebildet. Die reifen Samen des Schlafmohns, die als Lebensmittel verwendet werden, enthalten natürlicherweise keine Opiumalkaloide. Beim maschinellen Ernten können jedoch Mohnsamen mit dem alkaloidhaltigen Milchsaft in Kontakt kommen. Speisemohn kann dadurch mit größeren Mengen an Thebain und anderen Opiumalkaloiden kontaminiert sein.

Zu Thebain gibt es bisher kaum toxikologische Erkenntnisse, auch zum Verzehr von Mohn in Deutschland gibt es nur wenige Informationen.

Zur vorläufigen Bewertung von Thebain hat das BfR Gehaltsdaten der Lebensmittelüberwachung zu Opiaten (insbesondere Thebain) in Mohnsamen, die in den Jahren 2017 und 2018 gemessen wurden, herangezogen und auf das so genannte TTC-Konzept (Threshold of Toxicological Concern) zurückgegriffen. Hierbei werden Substanzen anhand ihrer chemischen Struktur einer entsprechenden Substanzklasse zugeordnet. Auf Basis von toxikologischer Daten zu strukturverwandten Verbindungen werden für jede dieser Substanzklassen maximale Aufnahmemengen ermittelt (TTC-Werte). Bei der Anwendung des TTC-Konzepts ist zu beachten, dass eine Überschreitung des TTC-Werts noch keine genauen Rückschlüsse auf das tatsächliche Risiko erlaubt. Wird der TTC-Wert überschritten, bedeutet dies, dass toxikologische Daten erforderlich sind, um das tatsächliche Risiko beurteilen zu können.

Bei den Berechnungen des BfR zur Aufnahme des Stoffes wurden die TTC-Werte für Thebain größtenteils überschritten.

Das BfR rät daher, den Gehalt aller Opiumalkaloide einschließlich von Thebain in Mohnsamen für die Lebensmittelherstellung soweit wie technisch möglich zu senken und von einem übermäßigen Verzehr von Lebensmitteln mit hohem Gehalt an Mohnsamen abzusehen. Größere Mengen an Mohnsamen können vor allem Mohnkuchen, mohnsamenhaltige Desserts, wie Mohnpielen, und mit Mohnsamen bestreute Nudelgerichte, wie Dampfnudeln, enthalten. Die EFSA (Europäische Lebensmittelbehörde) hat 2018 eine akute Referenzdosis (ARfD) von 10 µg Morphin-Äquivalenten pro kg Körpergewicht (KG) als Gruppen-ARfD für Morphin und Codein abgeleitet.

Außerdem fordert das BfR dazu auf die bestehenden Lücken - den Verzehr von Mohnsamen in Deutschland und die toxischen Eigenschaften von Thebain betreffend - zu füllen, um eine abschließende Bewertung möglicher gesundheitlicher Risiken durchführen zu können.

In unseren Tentamus-Laboren führen wir die Untersuchungen auf die in Mohn enthaltenen Opiumalkaloide Morphin und Codein durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne zur Verfügung.

 

Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung, www.bfr.bund.de