FAQ - Häufig gestellte Fragen - Chemie

Wie ist Cumarin in Lebensmitteln geregelt?

Cumarin ist ein natürlicher Aromastoff, der u.a. in Zimt, Waldmeister und Tonka-Bohnen vorkommt. Bei einer kleinen Gruppe besonders empfindlicher Personen kann der Verzehr von cumarinhaltigen Lebensmitteln zu Leberschäden führen. Nach Anhang 3 der VO (EG) Nr. 1334/2008 darf Cumarin daher nicht als solches zur Aromatisierung von Lebensmitteln zugesetzt werden. Für bestimmte zusammengesetzte Lebensmittel (z.B. Weihnachtsgebäck) mit natürlicherweise cumarinhaltigen Zutaten (Zimt) werden in der Verordnung Höchstmengen festgelegt.

Wie ist der Einsatz von Konservierungsstoffen in Lebensmitteln geregelt?

Der Einsatz von Konservierungsstoffen dient der Hemmung von Hefen und Schimmelpilzen (teilweise auch Bakterien) in Lebensmitteln und verbessert so deren Lagerfähigkeit. Die Zulassung von Konservierungsstoffen für bestimmte Lebensmittel regelt die VO (EG) Nr. 1333/2008. Nicht in der Verordnung aufgeführte Anwendungszwecke sind nicht zulässig. Beispiele für den Einsatz von Konservierungsstoffen zur Haltbarmachung sind z.B. Kaliumnitrit in gepökelten Fleischerzeugnissen oder Benzoesäure in Gemüsekonserven.

Wie sind Allergene bei nicht vorverpackten Lebensmittel zu kennzeichnen?

Die EU-Kommission hat am 13.07.2017 eine Bekanntmachung veröffentlicht, die die Kennzeichnung von Allergenen in einigen Punkten konkretisiert. Insbesondere für nicht vorverpackte Lebensmittel enthält die Lebensmittelinformations-Verordnung Nr. 1169/2011 (LMIV) diesbezüglich keine konkreten Angaben. Diese Lücken werden durch die Bekanntmachung geschlossen. Auch die am 13.07.2017 in Kraft getretene nationale Durchführungs-Verordnung über Kennzeichnungsvorschriften (LMIV AV) enthält hierzu nähere Angaben.

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Wie werden Vitamine auf vorverpackten Lebensmitteln deklariert?

Vitamine können entweder als Zusatzstoffe oder zur Vitaminanreicherung in Lebensmitteln eingesetzt werden. Als Zusatzstoffe (z.B. Ascorbinsäure als Antioxidationsmittel in Kartoffelprodukten) werden sie mit der entsprechenden Zusatzstoff-Klassenbezeichnung (nach Anhang VII Teil C der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV)) z.B. Antioxidationsmittel, gefolgt von ihrer Bezeichnung nach VO (EU) Nr. 231/2012 (oder E-Nummer) im Zutatenverzeichnis angegeben. Die Zulassung für bestimmte Lebensmittel regelt die VO (EG) Nr. 1333/2008. Den Einsatz von Vitaminen zur Vitaminanreicherung (ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel und Diätetische Lebensmittel) regelt die VO (EG) 1925/2006. Sie können im Zutatenverzeichnis als Vitamin angegeben werden (z.B. Vitamin C).