22.01.2024 - Kosmetik

Stabilitätstest von Kosmetika als Teil des Sicherheitsberichts – ISO 18811

Die VO (EG) 1223/2009 fordert für jedes Kosmetikum das Vorliegen eines Sicherheitsberichts. Essentieller Bestandteil des Berichts sind Unterlagen zur Stabilität und Haltbarkeit des Produkts. Dies umfasst die mikrobiologische und chemisch-physikalische Stabilität.

Unser Institut führt für Sie für alle Arten von Produkten durch:

Das BAV Institut führt diese Prüfungen seit vielen Jahren mit Schnelligkeit & Zuverlässigkeit für Sie durch. Ebenfalls erstellen wir für Sie den Sicherheitsbericht und notifizieren Produkte über das CPNP-Portal.

Quelle:

https://www.beuth.de/de/technische-regel/iso-tr-18811/286522948