21.03.2023 - Kosmetik

Methyl Salicylate in kosmetischen Mitteln – Höchstmengenbeschränkung seit Dezember 2022

Bereits seit Dezember 2022 gilt für den Inhaltstoff Methyl Salicylat eine Höchstmengenbeschränkung gemäß Anhang III Nr. 324 der VO (EG) Nr. 1223/2009. Durch die Europäischen Chemikalienagentur ist Methyl Salicylat als CRM-Substanz der Klasse 2 (reproduktionstoxisch) eingestuft.

Es werden in Anhang III je nach kosmetischem Mittel und Körperteil verschiedene Höchstmengen aufgeführt. So gilt z.B. für Augen-Make-up und Make-up-Entferner eine Höchstkonzentration von 0,002 %, für Lippenmittel 0,03 % und für abzuspülende Hautmittel 0,06%.

Methyl Salicylat ist eine natürliche Verbindung, die auch in Pflanzen wie dem Wintergrünöl vorkommt.

Bereits jetzt führte der Nachweis von Methyl Salicylat zu Rückrufen in der Kosmetikbranche.

Sie möchten gerne Ihre Produkte auf Methyl Salicylat testen lassen? Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

 

Quelle: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009