Ab wann müssen Allergene auf Fertigpackungen als Zutat deklariert werden?

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Ab wann müssen Allergene auf Fertigpackungen als Zutat deklariert werden?

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Laut Verordnung (EU) 1169/2011 müssen Stoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen, auf Fertigpackungen angegeben werden. Die unten aufgeführten Grenzwerte, die ebenfalls von den amtlichen Überwachungsbehörden als Beurteilungsgrundlage für Laborergebnisse herangezogen werden, sollen eine Orientierung geben, ab wann ein Allergen als Zutat deklariert werden muss.

Allergen Analytisch bestimmt als kennzeichnungspflichtig als Zutat nach VO (EU) 1169/2011

Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut)

außer:Glucosesirupe auf Weizenbasis, Dextrose, Maltodextrine auf Weizenbasis, Glucosesirupe auf Gerstenbasis, Getreide zur Herstellung von alk. Getränken
Gluten > 80 mg/kg
Eier und daraus hergestellte Erzeugnisse Volleipulver > 1 mg/kg
Erdnüsse und daraus hergestellte Erzeugnisse Erdnuss > 5 mg/kg

Sojabohnen und daraus hergestellte Erzeugnisse

außer: vollständig raffiniertes Sojabohnenöl, natürliche Tocopherole, aus pflanzl. Ölen und Sojabohnen gewonnene Phytosterine, aus Sojaölsterinen gewonnene Phytostanolester
Sojamehlvollfett > 20 mg/kg

Milch und daraus hergestellte Erzeugnisse (einschließlich Laktose)

außer: Molke zur Herstellung von alk. Getränken, Lactit
Entfettetes Milchpulver > 2,5 mg/kg

Schalenfrüchte und daraus hergestellte Erzeugnisse

außer: Schalenfrüchte zur Herstellung von alk. Getränken

Haselnüsse

Cashew

Mandeln, Walnüsse, Pekanüsse, Paranüsse, Pistazien, Makadamianüsse, Queenlandnüsse
Als ganze Haselnuss, Mandel etc.

> 5 mg/kg

> 50 mg/kg

> 20 mg/kg
Sesam und daraus hergestellte Erzeugnisse Sesam ungeschält > 10 mg/kg
Lupinen und daraus hergestellte Erzeugnisse Lupine > 50 mg/kg
Sellerie und daraus hergestellte Erzeugnisse Selleriesaat > 20 mg/kg
Senf und daraus hergestellte Erzeugnisse Senfsaat > 5 mg/kg

 

Bei den genannten Werten handelt es sich ausschließlich um Orientierungswerte bei denen die Messunsicherheit der analytischen Verfahren beachtet werden muss.

 

Quelle: www.untersuchungsämter-bw.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei den genannten Werten handelt es sich ausschließlich um Orientierungswerte bei denen die Messunsicherheit der analytischen Verfahren beachtet werden muss.

 

Quelle: http://www.untersuchungsämter-bw.de/pub/beitrag.asp?ID=878&subid=0&Thema_ID=9&lang=DE