Für welche Probenahme von Trinkwasser benötigt man akkreditierte Probenehmer?
Inhaber einer Wasserversorgungsanlage (auch Eigenwasserversorgung) sind verpflichtet das Wasser entsprechend §14 TrinkwV 2001 untersuchen zu lassen. Untersuchungen einschließlich der Probennahme dürfen nur von dafür zugelassenen (akkreditierten) Untersuchungsstellen durchgeführt werden.
