Muss ich eine Nährwerttabelle auf dem Etikett angeben?
Nach Art. 9 Abs. 1 Buchstabe l) in Verbindung mit Art. 55 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) ist eine Nährwertdeklaration seit dem 13.12.2016 auf vorverpackten Lebensmitteln verpflichtend. Ausgenommen von der verpflichtenden Nährwertdeklaration sind Lebensmittel aus Anhang V (z.B. Tee, Gewürze) der LMIV sowie Getränke mit einem Alkoholgehalt >1,2 %Vol.
Wird eine Nährwertdeklaration dennoch freiwillig angebracht, muss diese den Vorgaben der LMIV entsprechen. Zu berücksichtigen sind auch Vorgaben für spezielle Lebensmittel wie z.B. Mineralwasser, Nahrungsergänzungsmittel oder diätetische Lebensmittel.
