Was besagt das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)?

Was besagt das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)?

Was besagt das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)?

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Das Mindesthaltbarkeitsdatum eines Lebensmittels ist in der Verordnung (EG) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung, kurz LMIV) definiert als das Datum, bis zu dem das Lebensmittel bei richtiger Aufbewahrung seine spezifischen Eigenschaften behält. Der Hersteller garantiert also, dass das Lebensmittel bis zu diesem Zeitpunkt dieselbe Qualität wie bei Verlassen des Unternehmens hat.

Gemäß LMIV handelt es sich bei dieser Angabe um eine verpflichtende Angabe in der Kennzeichnung eines vorverpackten Lebensmittels. In Anhang X der LMIV ist die Art und Weise, wie das Mindesthaltbarkeitsdatum anzugeben ist, festgelegt:

  1. Das Datum besteht aus Tag, Monat und gegebenenfalls Jahr in dieser Reihenfolge. Beträgt die Haltbarkeit weniger als drei Monate, reicht die Angabe des Tages und des Monats aus. Bei Lebensmitteln mit einer Haltbarkeit von drei bis achtzehn Monate reicht die Angabe des Monats und des Jahres. Lebensmittel, deren Haltbarkeit mehr als achtzehn Monate beträgt, müssen nur mit dem Jahr gekennzeichnet werden.
  2. Dem Datum muss die Angabe „mindestens haltbar bis…” vorangehen wenn der Tag genannt wird und „mindestens haltbar bis Ende…” in allen anderen Fällen.
  3. Möglich ist ein Hinweis, wo das Datum in der Kennzeichnung zu finden ist (z.B. „mindestens haltbar bis: siehe Deckel“).
  4. Das Mindesthaltbarkeitsdatum muss durch die Aufbewahrungsbedingungen ergänzt werden, wenn nur durch deren Einhaltung die angegebene Haltbarkeit gewährleistet werden kann.

 

Ausnahmen von der Erfordernis eines Mindesthaltbarkeitsdatums werden bei folgenden Lebensmitteln gewährt:

  • unbehandeltes frisches Obst und Gemüse einschließlich Kartoffeln, aber nicht Keime von Samen und ähnlichen Erzeugnissen
  • Wein, Likörwein, Schaumwein, aromatisiertem Wein und ähnlichen Erzeugnissen aus anderen Früchten als Weintrauben sowie aus Weintrauben oder Traubenmost gewonnenen Getränken
  • Getränke mit einem Alkoholgehalt von 10 oder mehr Volumenprozent
  • Backwaren, die innerhalb von 24 Stunden nach der Herstellung verzehrt werden
  • Essig
  • Speisesalz
  • Zucker und Zuckerwaren
  • Kaugummi

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.