Was ist die Lebensmittelhygieneverordnung?
Die deutsche Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (LMHV) gilt ergänzend zum europäischen Hygienerecht. Sie regelt z.B. die Abgabe kleiner Mengen bestimmter Primärerzeugnisse oder die Herstellung traditioneller Lebensmittel. In der LMHV wird z.B. der Begriff „leicht verderbliches Lebensmittel“ definiert. Ergänzend gilt die Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) mit Hygieneanforderungen für tierische Lebensmittel.
