Was ist die Schulung nach § 4 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)?
Die Schulung nach § 4 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Belehrung für alle Personen, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten, aber keine entsprechende Berufsausbildung haben, um sie vor Arbeitsantritt zu schulen. Daher richtet sie sich also insbesondere an Quereinsteiger (auch Saison- und Aushilfskräfte), die alle wichtigen Basisregeln im Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln lernen müssen. Diese Schulung vermittelt die Grundlagen der Lebensmittelhygiene, wie mikrobiologische Gefahren, Personal- und Betriebshygiene, Reinigung, Lagerung, Kennzeichnung und das HACCP-System, um die Sicherheit der Lebensmittel zu gewährleisten und eine Verunreinigung zu verhindern.
Die BAV Akademie bietet diesen Kurs online an über das Internetportal: www.bav-onlineschulung.de
