Was ist die VO (EG) Nr. 2073/2005?
Die VO (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien von Lebensmitteln legt Probenahmehäufigkeiten und mikrobiologische Grenzwerte (Prozesshygiene- und Lebensmittelsicherheitskriterien) fest. Sie richtet sich an den Lebensmittelunternehmer und legen die gesetzlichen Mindestanforderungen an die mikrobiologische Beschaffenheit einiger Lebensmittel fest. Dazu zählen z.B. verzehrfertige Speisen, Schlachtkörper, Fleischzubereitungen, Milch und Milcherzeugnisse, Eiprodukte und zerkleinertes Obst und Gemüse.
