Was sind die wesentlichen Unterschiede der Konservierungsbelastungstests nach Ph.Eur. Kap. 5.1.3 und ISO 11930
Die beiden Varianten des Konservierungsbelastungstests unterscheiden sich in einigen Aspekten der Methoden und der Beurteilungskriterien. Für die Durchführung nach ISO 11930 gilt:
- vor der Durchführung ist der Keimstatus des Produktes zu prüfen
- Escherichia coli wird als zusätzlicher Testkeim gefordert
- für Aspergillus brasiliensis ist ein anderes Nährmedium (Kartoffel-Dextrose-Agar) vorgeschrieben
- die Verfahren zur Herstellung der Mikroorganismenkulturen sind neu geregelt
- es gibt keine Anforderungen für die Keimreduktion nach 2 Tagen
- es gibt unterschiedliche Anforderungen für die Hefe Candida albicans und den Schimmelpilz Aspergillus brasiliensis
- Zur Berücksichtigung der Messunsicherheit ist ein Spielraum von 0,5 log-Stufen zulässig
- Kriterium A und B haben nicht mehr die gleiche Bedeutung
Weitere Informationen zu den beiden Arten des Belastungstests finden Sie im BAV Newsletter Kosmetik Teil 3 (zu finden unter https://www.bav-institut.de/files/newsletters/Sondernewsletter-Kosmetik-Teil-3-in-2013.pdf ).
