Was sind Prozesshygienekriterien?
Der Anhang I Kapitel 2 der VO (EG) Nr. 2073/2005 legt Kriterien fest, mit deren Hilfe die Umsetzung der guten Hygienepraxis und die Anwendung der Grundsätze des HACCP-Konzepts überprüft werden können. Diese Kriterien gelten nicht für im Handel befindliche Erzeugnisse, sondern ausschließlich auf Herstellerebene.
Kriterien gibt es für folgende Lebensmittelkategorien:
- Schlachtkörper
- Hackfleisch
- Separatorenfleisch
- Fleischzubereitungen
- Milch und Milcherzeugnisse
- Eiprodukte
- Fischereierzeugnisse
- Gemüse, Obst und daraus hergestellte Erzeugnisse
