Wie ist Cumarin in Lebensmitteln geregelt?
Cumarin ist ein natürlicher Aromastoff, der u.a. in Zimt, Waldmeister und Tonka-Bohnen vorkommt. Bei einer kleinen Gruppe besonders empfindlicher Personen kann der Verzehr von cumarinhaltigen Lebensmitteln zu Leberschäden führen. Nach Anhang 3 der VO (EG) Nr. 1334/2008 darf Cumarin daher nicht als solches zur Aromatisierung von Lebensmitteln zugesetzt werden. Für bestimmte zusammengesetzte Lebensmittel (z.B. Weihnachtsgebäck) mit natürlicherweise cumarinhaltigen Zutaten (Zimt) werden in der Verordnung Höchstmengen festgelegt.
