Wie ist der Einsatz von Konservierungsstoffen in Lebensmitteln geregelt?
Der Einsatz von Konservierungsstoffen dient der Hemmung von Hefen und Schimmelpilzen (teilweise auch Bakterien) in Lebensmitteln und verbessert so deren Lagerfähigkeit. Die Zulassung von Konservierungsstoffen für bestimmte Lebensmittel regelt die VO (EG) Nr. 1333/2008. Nicht in der Verordnung aufgeführte Anwendungszwecke sind nicht zulässig. Beispiele für den Einsatz von Konservierungsstoffen zur Haltbarmachung sind z.B. Kaliumnitrit in gepökelten Fleischerzeugnissen oder Benzoesäure in Gemüsekonserven.
