Wie sind Allergene bei nicht vorverpackten Lebensmittel zu kennzeichnen?

Wie sind Allergene bei nicht vorverpackten Lebensmittel zu kennzeichnen?

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Die EU-Kommission hat am 13.07.2017 eine Bekanntmachung veröffentlicht, die die Kennzeichnung von Allergenen in einigen Punkten konkretisiert. Insbesondere für nicht vorverpackte Lebensmittel enthält die Lebensmittelinformations-Verordnung Nr. 1169/2011 (LMIV) diesbezüglich keine konkreten Angaben. Diese Lücken werden durch die Bekanntmachung geschlossen. Auch die am 13.07.2017 in Kraft getretene nationale Durchführungs-Verordnung über Kennzeichnungsvorschriften (LMIV AV) enthält hierzu nähere Angaben.

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