Wie werden Vitamine auf vorverpackten Lebensmitteln deklariert?

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Vitamine können entweder als Zusatzstoffe oder zur Vitaminanreicherung in Lebensmitteln eingesetzt werden. Als Zusatzstoffe (z.B. Ascorbinsäure als Antioxidationsmittel in Kartoffelprodukten) werden sie mit der entsprechenden Zusatzstoff-Klassenbezeichnung (nach Anhang VII Teil C der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV)) z.B. Antioxidationsmittel, gefolgt von ihrer Bezeichnung nach VO (EU) Nr. 231/2012 (oder E-Nummer) im Zutatenverzeichnis angegeben. Die Zulassung für bestimmte Lebensmittel regelt die VO (EG) Nr. 1333/2008. Den Einsatz von Vitaminen zur Vitaminanreicherung (ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel und Diätetische Lebensmittel) regelt die VO (EG) 1925/2006. Sie können im Zutatenverzeichnis als Vitamin angegeben werden (z.B. Vitamin C).